Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch eine entsprechende schriftliche Regelung, durch den behandelnden Arzt, eine Ausnahme machen.

Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch eine entsprechende schriftliche Regelung, durch den behandelnden Arzt, eine Ausnahme machen.


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Uns ist eine beschwerdefreundliche Haltung wichtig. Das bedeutet, dass Ideen, Anregungen, Kritik und Beschwerden als

Versehen sie die Kleidung und Schuhe ihres Kindes mit Namen, damit es zu keinen Verwechslungen