Aufsichtspflicht

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Der Weg der Kinder von der Wohnung zur Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Verantwortung der pädagogischen Mitarbeitenden beginnt erst in der Gruppe. Bitte bringen Sie Ihr Kind dorthin (direkter und persönlicher Kontakt mit den pädagogischen Mitarbeitenden). Falls Sie Ihr Kind alleine in die Kindertagesstätte schicken, übernimmt die Kindertagesstätte keine Verantwortung, wenn es dort nicht ankommt. Kommt Ihr Kind vor den Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte an, oder lassen Sie es alleine vor der Tür stehen, liegt die Verantwortung bei den Eltern. Der Kindergarten/die Krippe hat die Aufsichtspflicht grundsätzlich nur während der Betreuungszeit des Kindergartens/der Krippe. Die Kinder müssen immer von einer Bezugsperson abgeholt werden, die mindestens 12 Jahre alt ist. Die Aufsichtspflicht endet mit Übergabe des Kindes in Ihre Obhut. Verlassen Ihr/e Kind/er unsere Einrichtung alleine, oder ein Unfall passiert, während Sie noch in den Räumen der Kindertagesstätte sind, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

An Festen und Ausflügen, an denen Kinder und Eltern gemeinsam teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

Weitere Begriffe aus dem Eltern-ABC

Notfall

Bei akuten Notfällen z.B. schwere Verletzungen, Anfälle o.ä. sind wir verpflichtet sofort einen Rettungswagen anzurufen.

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