Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch eine entsprechende schriftliche Regelung, durch den behandelnden Arzt, eine Ausnahme machen.

Notfall
Bei akuten Notfällen z.B. schwere Verletzungen, Anfälle o.ä. sind wir verpflichtet sofort einen Rettungswagen anzurufen.
