Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch eine entsprechende schriftliche Regelung, durch den behandelnden Arzt, eine Ausnahme machen.

Medikamente
Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch