Schweigepflicht

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Wir sind verpflichtet über uns anvertraute Informationen und Gegebenheiten bzw. in der Krippe oder im Kindergarten vorgefallene Situationen zu schweigen und diese nicht nach außen zu tragen. Es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet.

Weitere Begriffe aus dem Eltern-ABC

Notfall

Bei akuten Notfällen z.B. schwere Verletzungen, Anfälle o.ä. sind wir verpflichtet sofort einen Rettungswagen anzurufen.

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