Falls in unserer Einrichtung ein Fall von Kindeswohlgefährdung (§ 8a Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung) vermutet wird, gehen wir diesem nach. Wir richten uns nach unserem Schutzkonzept.
Beschriftung
Versehen sie die Kleidung und Schuhe ihres Kindes mit Namen, damit es zu keinen Verwechslungen