Masernschutzimpfung

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Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Seit März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung nachweisen, dass dieses geimpft ist.

Das Masernschutzgesetz verlangt einen Nachweis (Impfausweis) über einen altersgerechten und ausreichenden Masernschutz, für die Kinder, die unsere Einrichtung besuchen.

 

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