Schweigepflicht

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Wir sind verpflichtet über uns anvertraute Informationen und Gegebenheiten bzw. in der Krippe oder im Kindergarten vorgefallene Situationen zu schweigen und diese nicht nach außen zu tragen. Es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet.

Weitere Begriffe aus dem Eltern-ABC

Medikamente

Wir dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Nur bei chronisch-kranken Kindern können wir im Einzelfall, durch

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Alphabetisch durch das Eltern-ABC stöbern