ElternvertreterInnen

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Die in jeder Gruppe gewählten ElternverteterInnen bilden mit den anderen GruppensprecherInnen den Elternrat einer Kita. Sie können sich in Elternversammlungen zu vielfältigsten Themen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und beraten. Sie geben Informationen weiter, organisieren Veranstaltungen mit Eltern und können im Kita-Beirat an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kita mitwirken. Die erste Wahl der ElternvertreterInnen in einer Kita wird vom Träger zu Beginn des Kindergartenjahres veranstaltet. Die Räume und andere organisatorische Hilfen werden von der Kita bereitgestellt. Sie können in kooperativer Zusammenarbeit mit Ihrer Kita die Zukunft Ihrer Kinder mitgestalten. Darüber hinaus können sich die Kita-Elternräte in ihrer Gemeinde oder in ihrer Stadt organisieren. Sie können sich vor Ort politisch einbringen und wichtige Verbesserungen anstoßen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hinweise für die Arbeit als ElternvertreterInnen finden Sie unter dem Stichwort „Elternvertretung“ auf den Webseiten des Nds. Landesjugendhilfeausschusses und des Nds. Kultusministeriums. Der Landesjugendhilfeausschuss des Landes Niedersachsen, Stand: 2017

ElternvertreterInnen sind das Bindeglied zwischen Eltern und PädagogInnen.

Weitere Begriffe aus dem Eltern-ABC